Europäisches Patentübereinkommen - Revision von Art. 63
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 591/1995 · in Kraft seit 1997-07-04
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Akte revidiert Artikel 63 des Europäischen Patentübereinkommens (Patentlaufzeit) und ist Teil des geltenden internationalen Patentsystems. Sie greift nicht über den legitimen Schutzrechtskern hinaus in inländische Freiheiten ein.
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