Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse - Kündigung
· K · BGBl. Nr. 269/1995 · in Kraft seit 1995-04-20
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1995 teilte mit, dass Österreich das internationale Abkommen über Ursprungsbezeichnungen für Käse mit Wirkung Februar 1996 gekündigt hat. Die Kündigung ist seit 30 Jahren vollzogen, das Abkommen außer Kraft. Käse-Ursprungsbezeichnungen werden heute durch EU-Verordnungen (PDO/PGI) geregelt. Diese historische Mitteilung hat keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Das Internationale Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse (BGBl. Nr. 135/1955) samt Zusatzprotokoll (BGBl. Nr. 136/1955) wurde gemäß Art. 11 von Österreich mit Note vom 30. November 1994 gekündigt und tritt mit Ablauf des 9. Februar 1996 außer Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz