Deregulierung, aber richtig

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Prüfungs- und Gewährzeichen für elektrische Geräte der Republik Estland

· K · BGBl. Nr. 492/1995 · in Kraft seit 1995-07-29

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1995 schützt estnische Prüfzeichen für Elektrogeräte in Österreich vor markenrechtlichem Missbrauch. Mit dem EU-Beitritt Estlands 2004 trat das unmittelbar geltende EU-Markenrecht in Kraft, das diesen Schutz bereits umfasst. Die Kundmachung ist damit obsolet.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Prüfungs- und Gewährzeichen für elektrische Geräte der Republik Estland StF: BGBl. Nr. 492/1995 Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Prüfungs- und Gewährzeichen für elektrische Geräte der Republik Estland Anwendung findet, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen. e-rk3 Prüfungszeichen, BGBl. Nr. 260/1970 23.06.2023 10003293 NOR11003320 N2199530056L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz