Errichtung einer neunten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
· V · BGBl. Nr. 302/1995 · in Kraft seit 1995-05-06
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung 1. Jänner 1996 eine neunte Notarstelle in Salzburg. Die Errichtung ist seit 30 Jahren vollzogen. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Salzburg errichtet. 31.10.2017 10003287 NOR12037901 N2199526070L
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz