Errichtung einer vierten Notarstelle in Villach
· V · BGBl. Nr. 995/1994 · in Kraft seit 1994-12-21
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung 1. Juli 1995 eine vierte Notarstelle in Villach. Die Errichtung ist seit über 30 Jahren vollzogen. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1995 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Villach errichtet. 30.10.2017 10003275 NOR12037874 N2199442605J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz