Deregulierung, aber richtig

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Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Ungarn)

· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 801/1994 · in Kraft seit 1994-12-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Ergaenzung des Europaeischen Rechtshilfeuebereinkommens im Verhaeltnis zu Ungarn; zwischen EU-Mitgliedstaaten weitgehend durch die Europaeische Ermittlungsanordnung und das EU-Rechtshilferecht ueberholt.

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Durch anderes Recht ersetzt

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