Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Ungarn)
· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 801/1994 · in Kraft seit 1994-12-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Ergaenzung des Europaeischen Rechtshilfeuebereinkommens im Verhaeltnis zu Ungarn; zwischen EU-Mitgliedstaaten weitgehend durch die Europaeische Ermittlungsanordnung und das EU-Rechtshilferecht ueberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
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