Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat
· V · BGBl. Nr. 556/1994 · in Kraft seit 1994-07-22
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung 1. Jänner 1995 eine zweite Notarstelle in Schwechat. Die Errichtung ist seit über 30 Jahren vollzogen. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1995 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Schwechat errichtet. 27.10.2017 10003255 NOR12037623 N2199439029J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz