Europäisches Patentübereinkommen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 484/1994 · in Kraft seit 1994-07-01
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1994 teilte mit, dass Irland 1992 dem Europäischen Patentübereinkommen beigetreten ist. Es handelt sich um eine einmalige historische Mitteilung, die längst vollzogen ist. Der Beitritt Irlands ist seit über 30 Jahren feststehende Tatsache; diese Kundmachung braucht es nicht mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat Irland am 11. Mai 1992 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, in der Fassung BGBl. Nr. 351/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 663/1991).
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz