Überstellung verurteilter Personen (Thailand)
· Vertrag – Thailand · BGBl. Nr. 443/1994 · in Kraft seit 1994-08-01
29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag mit Thailand ueber die Ueberstellung verurteilter Personen; ermoeglicht Strafvollzug im Heimatstaat und dient legitimer strafrechtlicher Zusammenarbeit. Bleibt erhalten.
Kategorien
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