Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bad Ischl

· V · BGBl. Nr. 261/1994 · in Kraft seit 1994-04-07

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung 1. Juli 1994 eine zweite Notarstelle in Bad Ischl. Die Errichtung ist seit über 30 Jahren vollzogen. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bad Ischl errichtet. 27.10.2017 10003233 NOR12037533 N2199434483J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz