Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt
· V · BGBl. Nr. 77/1994 · in Kraft seit 1994-01-29
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung 1. Juli 1994 eine vierte Notarstelle in Wiener Neustadt. Die Errichtung ist seit über 30 Jahren vollzogen und die Stelle längst im Betrieb. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wiener Neustadt errichtet. 30.10.2017 10003214 NOR12037380 N2199432889J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz