Neues Emblem der Internationalen Organisation für Fernmeldesatelliten (INTELSAT)
· K · BGBl. Nr. 825/1993 · in Kraft seit 1993-12-04
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützte das Emblem von INTELSAT als zwischenstaatlicher Organisation vor Eintragung als Marke. INTELSAT wurde 2001 privatisiert und ist seither ein privates Unternehmen – der völkerrechtliche Sonderstatus einer internationalen Organisation besteht nicht mehr. Die Grundlage für den besonderen Markenschutz nach § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c Markenschutzgesetz ist damit entfallen.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das neue Emblem der Internationalen Organisation für Fernmeldesatelliten (INTELSAT), welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist. Durch diese Kundmachung wird die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 13. September 1983, BGBl. Nr. 493, betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzung der Bezeichnungen und das Emblem der Internationalen Organisation für Fernmeldesatelliten (INTELSAT) nicht berührt. BGBl. Nr. 260/1970, BGBl. Nr. 493/1983 11.09.2025 10003165 NOR12037075 N2199331225J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz