Privatstiftungsgesetz
PSG · BG · BGBl. Nr. 694/1993 · in Kraft seit 1993-09-01
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Privatstiftungsgesetz schafft die Rechtsform der Privatstiftung – ein ermöglichendes Vermögens- und Nachfolgeinstrument. Bleibt.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 8 — Artikel VIII ↗ RIS
Artikel VIII Steuerliche Sondervorschriften für Privatstiftungen (1) Zuwendungen von inländischem Vermögen an eine Privatstiftung sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer und der Grunderwerbsteuer befreit, wenn (2) Zum inländischen Vermögen im Sinne des Abs. 1 gehören:
KI-Analyse · 2026-06-06 · 47 §§ im Datensatz