Deregulierung, aber richtig

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Hoheitszeichen - Slowakische Republik

· K · BGBl. Nr. 691/1993 · in Kraft seit 1993-10-14

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Kundmachung schützt Wappen, Fahne, Flagge und Siegel der Slowakischen Republik vor unerlaubter Eintragung als österreichische Marke. Die Slowakei ist ein aktiver Staat, ihre Hoheitszeichen sind weiterhin in Gebrauch, und die Schutzwirkung im österreichischen Markenregister besteht fort. Die Kundmachung erfüllt eine legitime internationale Verpflichtung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Wappen, die Fahne, die Flagge und das Siegel der Slowakischen Republik Anwendung findet, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz