Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer vierten Notarstelle in Dornbirn

· V · BGBl. Nr. 470/1993 · in Kraft seit 1993-07-17

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung ordnete 1993 die Errichtung einer vierten Notarstelle in Dornbirn mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1994 an. Dieser einmalige Verwaltungsakt wurde vor mehr als 30 Jahren vollständig vollzogen. Die Verordnung hat keinerlei operative Wirkung mehr und ist ersatzlos zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet. 30.10.2017 10003140 NOR12036689 N2199328720J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz