Errichtung einer vierten Notarstelle in Dornbirn
· V · BGBl. Nr. 470/1993 · in Kraft seit 1993-07-17
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung ordnete 1993 die Errichtung einer vierten Notarstelle in Dornbirn mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1994 an. Dieser einmalige Verwaltungsakt wurde vor mehr als 30 Jahren vollständig vollzogen. Die Verordnung hat keinerlei operative Wirkung mehr und ist ersatzlos zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet. 30.10.2017 10003140 NOR12036689 N2199328720J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz