Errichtung einer sechsten Notarstelle in Klagenfurt
· V · BGBl. Nr. 386/1993 · in Kraft seit 1993-06-19
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung ordnete 1993 die Errichtung einer sechsten Notarstelle in Klagenfurt mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1994 an. Dieser einmalige Verwaltungsakt wurde vor mehr als 30 Jahren vollständig vollzogen. Die Verordnung hat keinerlei operative Wirkung mehr und ist ersatzlos zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet. 31.10.2017 10003137 NOR12036677 N2199328355J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz