Deregulierung, aber richtig

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Wappen, Flagge - Slowenien

· K · BGBl. Nr. 350/1993 · in Kraft seit 1993-05-29

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Kundmachung schützt die Flagge und das Staatswappen Sloweniens vor unerlaubter Eintragung als österreichische Marke. Slowenien ist ein aktiver Staat und seine Hoheitszeichen sind weiterhin in Gebrauch. Die Schutzwirkung im österreichischen Markenregister besteht fort und erfüllt eine legitime internationale Verpflichtung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Flagge und das Staatswappen Sloweniens Anwendung findet, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz