Emblem - Isle of Man
· K · BGBl. Nr. 310/1993 · in Kraft seit 1993-05-08
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt das Emblem der Isle of Man vor unerlaubter Eintragung als österreichische Marke. Die Isle of Man ist weiterhin eine aktive Jurisdiktion mit eigenem Hoheitszeichen in laufendem Gebrauch. Die Schutzwirkung im österreichischen Markenregister besteht fort und erfüllt eine legitime Funktion.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Emblem der Isle of Man Anwendung findet, das im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz