Umstellung des Firmenbuchs auf ADV gemäß § 28 Firmenbuchgesetz
· V · BGBl. Nr. 236/1993 · in Kraft seit 1993-04-09
21/01 Handelsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung ordnete einmalig die Umstellung des Firmenbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung für einen weiteren Kreis von Rechtsträgern an. Auch diese Umstellung wurde vor über dreißig Jahren abgeschlossen. Die Verordnung ist ein vollständig erledigter Einmalauftrag und hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Umstellung des Firmenbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wird für die mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe erster Instanz hinsichtlich der im § 2 Z 6 bis 11 FBG genannten Rechtsträger angeordnet.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Bei der Datenersterfassung sind bereits gelöschte Eintragungen von
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz