Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. Nr. 54/1992 · in Kraft seit 1993-01-01
29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag mit der frueheren Tschechoslowakei ueber die wechselseitige Vollziehung strafgerichtlicher Entscheidungen; strafrechtliche Zusammenarbeit ist ein legitimer Kernzweck. Zwischen den EU-Mitgliedern gelten heute weitgehend EU-Instrumente (Rahmenbeschluss 2008/909), doch der Vertrag kann ergaenzend fortbestehen.
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