Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Türkei)
· Vertrag – Türkei · BGBl. Nr. 571/1992 · in Kraft seit 1992-11-01
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und Vergleiche mit der Türkei. Das erleichtert die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 21 §§ im Datensatz