Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Türkei)

· Vertrag – Türkei · BGBl. Nr. 570/1992 · in Kraft seit 1992-11-01

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Zusatzabkommen zum Haager Übereinkommen 1954 erleichtert die Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen mit der Türkei. Das ist legitime Justizkooperation mit einem Nicht-EU-Staat.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 20 §§ im Datensatz