Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Türkei)
· Vertrag – Türkei · BGBl. Nr. 570/1992 · in Kraft seit 1992-11-01
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Zusatzabkommen zum Haager Übereinkommen 1954 erleichtert die Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen mit der Türkei. Das ist legitime Justizkooperation mit einem Nicht-EU-Staat.
Kategorien
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