Deregulierung, aber richtig

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Auslandsunterhaltsgesetz - Kanadische Provinzen

· V · BGBl. Nr. 495/1992 · in Kraft seit 1992-08-15

20/02 Familienrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Verordnung verbürgt die Gegenseitigkeit mit den kanadischen Provinzen British Columbia, Nova Scotia und Saskatchewan bei der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen. Sie hat laufende operative Wirkung für grenzüberschreitende Unterhaltssachen mit diesen Provinzen. Die Durchsetzung von Familienrechtsansprüchen gegenüber dem Ausland ist eine legitime Kernaufgabe des Staates, und Kanada ist kein EU-Mitglied, das durch andere Regelwerke abgedeckt wäre.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Gegenseitigkeit mit den kanadischen Provinzen British Columbia, Nova Scotia (Neuschottland) und Saskatchewan ist im vollen Umfang (auch hinsichtlich der Vollstreckung vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen oder sonstiger vollstreckbarer Schuldtitel) verbürgt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz