Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 406/1992 · in Kraft seit 2021-12-28
29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen verpflichtet Österreich, Gewalt- und Terrorakte gegen die Seeschifffahrt zu verfolgen. Es dient der internationalen Sicherheit und beschränkt inländische Freiheiten nicht über diesen legitimen strafrechtlichen Kern hinaus.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 35 §§ im Datensatz