Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing
· V · BGBl. Nr. 257/1992 · in Kraft seit 1992-05-28
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung ordnete 1992 die Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing mit Wirksamkeit ab 1. Februar 1993 an. Dieser einmalige Verwaltungsakt wurde vor mehr als 30 Jahren vollständig vollzogen. Die Verordnung hat keinerlei operative Wirkung mehr und ist ersatzlos zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Hietzing errichtet. 30.10.2017 10003042 NOR12036044 N2199220612J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz