Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden
· V · BGBl. Nr. 684/1992 · in Kraft seit 1992-11-11
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung ordnete 1992 die Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden mit Wirksamkeit ab 1. Februar 1993 an. Dieser einmalige Verwaltungsakt wurde vor mehr als 30 Jahren vollständig vollzogen. Die Verordnung hat keinerlei operative Wirkung mehr und ist ersatzlos zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Baden errichtet. Kreisgericht jetzt Landesgericht, vgl. Art. XI § 3, BGBl. Nr. 91/1993 30.10.2017 10003029 NOR12035925 N2199214583L
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz