Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Slowakei)
· Vertrag – Slowakei · BGBl. Nr. 54/1992 · in Kraft seit 1993-01-01
29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag regelt die wechselseitige Vollziehung strafgerichtlicher Entscheidungen. Er dient legitimer Strafrechtskooperation, auch wenn er zwischen EU-Staaten heute weitgehend vom Unionsrecht überlagert wird.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 27 §§ im Datensatz