Deregulierung, aber richtig

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Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Slowakei)

· Vertrag – Slowakei · BGBl. Nr. 54/1992 · in Kraft seit 1993-01-01

29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag regelt die wechselseitige Vollziehung strafgerichtlicher Entscheidungen. Er dient legitimer Strafrechtskooperation, auch wenn er zwischen EU-Staaten heute weitgehend vom Unionsrecht überlagert wird.

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