Deregulierung, aber richtig

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Hoheitszeichen - Commonwealth Australien

· K · BGBl. Nr. 7/1992 · in Kraft seit 1992-01-08

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Kundmachung schützt die amtlichen Hoheitszeichen Australiens davor, als österreichische Marken eingetragen zu werden. Sie hat laufende operative Wirkung im österreichischen Markenregister und erfüllt eine legitime internationale Verpflichtung. Die Beschränkung betrifft nur eine sehr enge Klasse von Zeichen, ist verhältnismäßig und schützt vor irreführender Verwendung staatlicher Symbole.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 350/1977, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Hoheitszeichen des Commonwealth Australien Anwendung findet, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz