Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Döbling
· V · BGBl. Nr. 568/1991 · in Kraft seit 1991-11-08
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung ordnete 1991 die Errichtung einer Notarstelle in Wien-Döbling mit Wirksamkeit ab 1. Februar 1992 an. Dieser einmalige Verwaltungsakt wurde vor mehr als 30 Jahren vollständig vollzogen – die Notarstelle existiert seit diesem Datum. Das Gesetz hat keinerlei operative Wirkung mehr und kann ersatzlos aus dem Bundesrecht gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1992 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Döbling errichtet. 30.10.2017 10003016 NOR12035782 N2199117487J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz