Deregulierung, aber richtig

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Internationale Registrierung audiovisueller Werke

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 48/1991 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

29/06 Urheberrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag errichtet ein internationales Register für audiovisuelle Werke bei der WIPO, dessen Betrieb längst eingestellt wurde. Das Kerninstitut existiert praktisch nicht mehr, das Abkommen ist ein toter Buchstabe.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

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