Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Döbling

· V · BGBl. Nr. 103/1991 · in Kraft seit 1991-03-01

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Februar 1992 eine dritte Notarstelle in Wien-Döbling. Der einmalige Gründungsakt ist seit über 35 Jahren vollständig erledigt; die Notarstelle besteht und wird durch die Notariatsordnung laufend geregelt. Die Verordnung hat keine eigenständige operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Döbling StF: BGBl. Nr. 103/1991 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 RGBl. Nr. 75/1871 30.10.2017 10003002 NOR11003026 N2199114277J

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1992 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Döbling errichtet. 30.10.2017 10003002 NOR12035726 N2199114278J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz