Deregulierung, aber richtig

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Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Polen)

· Vertrag – Polen · BGBl. Nr. 44/1991 · in Kraft seit 1991-03-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Zwischen EU-Mitgliedstaaten durch den Rahmenbeschluss 2008/909/JI ueberlagert; das Abkommen wirkt subsidiaer.

Begründung

Vertrag ueber die Vollziehung strafgerichtlicher Entscheidungen mit Polen; legitimer Kern der Rechtshilfe, durch EU-Recht ergaenzt.

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