Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Patentübereinkommen

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 663/1991 · in Kraft seit 1991-12-21

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1991 gibt bekannt, dass Monaco und Portugal ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Patentübereinkommen hinterlegt haben. Der Beitritt beider Staaten liegt über 35 Jahre zurück; der aktuelle Geltungsbereich des EPÜ wird laufend von der Europäischen Patentorganisation veröffentlicht. Die Kundmachung ist ein erledigtes historisches Dokument ohne operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Europäisches Patentübereinkommen BGBl. Nr. 663/1991 21.12.1991 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) StF: BGBl. Nr. 663/1991

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, in der Fassung BGBl. Nr. 351/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 37/1990) hinterlegt: Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Monaco................................... 27. September 1991 Portugal................................. 14. Oktober 1991

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz