Deregulierung, aber richtig

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Staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas

· K · BGBl. Nr. 482/1991 · in Kraft seit 1991-09-06

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1991 registriert maltesische Hoheitszeichen und Prüfzeichen für das österreichische Markenregister und hebt zwei frühere Kundmachungen auf. Malta ist seit 2004 EU-Mitglied; EU-Markenrecht schützt maltesische Hoheitszeichen unmittelbar und ohne gesonderte nationale Kundmachung. Die innerstaatliche Kundmachung ist durch übergeordnetes EU-Recht überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas StF: BGBl. Nr. 482/1991 Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 350/1977, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministers (Anm.: richtig: Bundesminister) für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die nachstehenden staatlichen Hoheitszeichen und amtlichen Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas Anwendung findet, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen: Anstatt Markenschutzgesetz 1953 nunmehr Markenschutzgesetz 1970, BGBl. Nr. 260/1970. e-rk3 Prüfungszeichen, Goldware 17.05.2023 10002990 NOR11003014 N2199111166L

Art. 1 ↗ RIS

Mit dem Wirksamwerden dieser Kundmachung treten die Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. August 1989, BGBl. Nr. 441, betreffend staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas sowie die Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. Jänner 1990, BGBl. Nr. 53, betreffend staatliche Hoheitszeichen Maltas außer Kraft. Prüfungszeichen, BGBl. Nr. 441/1989, BGBl. Nr. 53/1990 17.05.2023 10002990 NOR12035594 N2199111167L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz