Rechtshilfe im wechselseitigen rechtlichen Verkehr (Polen)
· Vertrag – Polen · BGBl. Nr. 189/1991 · in Kraft seit 1991-04-19
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Notenwechsel von 1991 teilt mit, dass der österreichisch-polnische Rechtshilfevertrag von 1924 durch einen neueren Vertrag verdrängt wurde – der Akt der Derogation ist seit 1991 vollzogen. Polen ist seit 2004 EU-Mitglied; die Rechtshilfe zwischen Österreich und Polen wird heute durch EU-Instrumente wie die Europäische Ermittlungsanordnung geregelt. Die Kundmachung ist als erledigter Einmalakt und durch EU-Recht ersetzter Bereich doppelt überholt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Rechtshilfe im wechselseitigen rechtlichen Verkehr (Polen) BGBl. Nr. 189/1991 19.04.1991 Notenwechsel betreffend Derogation des Staatsvertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr StF: BGBl. Nr. 189/1991
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung) Österreichische Botschaft Zl.462.00/1-A/90 Die Österreichische Botschaft in Warschau entbietet dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen ihre Empfehlungen und beehrt sich, folgendes mitzuteilen: Nach österreichischer Ansicht wurde dem Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr vom 19. März 1924 *), spätestens durch den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die wechselseitigen Beziehungen in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen vom 25. Jänner 1973 **), und die Verträge zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Rechtshilfe in Strafsachen ***) und die Auslieferung ****) vom 27. Februar 1978, derogiert. Der erwähnte Staatsvertrag vom 19. März 1924 ist somit außer Kraft getreten und nicht mehr anwendbar. Die Botschaft wäre dem Außenministerium der Republik Polen für eine bestätigende Note dankbar. Die Botschaft benützt diese Gelegenheit, dem Ministerium den Ausdruck ihrer Hochachtung zu erneuern. Warschau, den 12. Oktober 1990 L. S. Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen Diplomatis
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz