Umstellung des Firmenbuchs auf ADV gemäß § 28 Firmenbuchgesetz
· V · BGBl. Nr. 351a/1991 · in Kraft seit 1991-07-03
21/01 Handelsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung ordnete einmalig die Umstellung des Firmenbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung für bestimmte Gerichtshöfe an. Diese Umstellung wurde vor über dreißig Jahren vollständig vollzogen. Die Verordnung ist ein vollständig erledigter Einmalauftrag ohne jede operative Restwirkung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Umstellung des Firmenbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wird für die mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe erster Instanz hinsichtlich der im § 2 Z 1 bis 5 FBG genannten Rechtsträger angeordnet.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Bei der Datenersterfassung sind bereits gelöschte Eintragungen von
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz