Deregulierung, aber richtig

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Flagge, Emblem - APPA

· K · BGBl. Nr. 502/1990 · in Kraft seit 1990-08-04

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die APPA (African Petroleum Producers' Association) wurde in den 2010er Jahren zur APPO (African Petroleum Producers Organization) umstrukturiert. Die 1990 kundgemachten Symbole schützen damit Emblem und Flagge einer Organisation, die unter diesem Namen und in dieser Form nicht mehr besteht. Da der Schutzgegenstand weggefallen ist, hat die Kundmachung keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und die Flagge der Organisation der afrikanischen Erdöl-Produzenten (African Petroleum Producers' Association, APPA), die in der Anlage dargestellt sind, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz