Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hallein
· V · BGBl. Nr. 241/1990 · in Kraft seit 1990-05-12
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 eine zweite Notarstelle in Hallein. Der einmalige Gründungsakt ist erledigt; die Notarstelle besteht und wird durch die Notariatsordnung geregelt. Die Verordnung hat keine eigenständige operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 2. Mai 1990 betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hallein StF: BGBl. Nr. 241/1990 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 10002953 NOR11002977 N2199012596J
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1990 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hallein errichtet. 31.10.2017 10002953 NOR12035403 N2199012597J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz