Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hallein

· V · BGBl. Nr. 241/1990 · in Kraft seit 1990-05-12

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 eine zweite Notarstelle in Hallein. Der einmalige Gründungsakt ist erledigt; die Notarstelle besteht und wird durch die Notariatsordnung geregelt. Die Verordnung hat keine eigenständige operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 2. Mai 1990 betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hallein StF: BGBl. Nr. 241/1990 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 10002953 NOR11002977 N2199012596J

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1990 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hallein errichtet. 31.10.2017 10002953 NOR12035403 N2199012597J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz