Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt – Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 63/1990 · in Kraft seit 1990-01-27

29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Protokoll zur Bekämpfung gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen der Zivilluftfahrt schützt vor Terrorakten. Ein legitimer und unbestrittener Kern der internationalen Luftsicherheit.

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