Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt – Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 63/1990 · in Kraft seit 1990-01-27
29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Protokoll zur Bekämpfung gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen der Zivilluftfahrt schützt vor Terrorakten. Ein legitimer und unbestrittener Kern der internationalen Luftsicherheit.
Kategorien
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