Europäisches Patentübereinkommen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 37/1990 · in Kraft seit 1990-01-20
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1990 gibt bekannt, dass Dänemark und Liechtenstein ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Patentübereinkommen hinterlegt haben. Der Beitritt beider Staaten liegt über 35 Jahre zurück; der aktuelle Geltungsbereich des EPÜ wird laufend durch die Europäische Patentorganisation veröffentlicht. Die Kundmachung ist ein erledigtes historisches Dokument ohne operative Wirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Europäisches Patentübereinkommen BGBl. Nr. 37/1990 20.01.1990 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 9. Jänner 1990 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) StF: BGBl. Nr. 37/1990
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 583/1986) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: Dänemark 30. Oktober 1989 Liechtenstein 21. Jänner 1980 Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde hat Dänemark auf Grund des Art. 168 des Übereinkommens erklärt, daß dieses Übereinkommen, diese Ordnung und diese Protokolle auf die Färöer Inseln und Grönland keine Anwendung finden.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz