Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem des „Office international de la vigne et du vin“
· K · BGBl. Nr. 125/1989 · in Kraft seit 1989-03-11
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Organisation Internationale de la Vigne et du Vin (OIV) ist eine aktive internationale Weinbehörde, die ihre Bezeichnung und ihr Emblem weiterhin nutzt. Die Kundmachung schützt diese vor unberechtigter Markenregistrierung in Österreich. Die Schutzwirkung ist noch operativ.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem des „Office international de la vigne et du vin“ von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind. BGBl. Nr. 260/1970, BGBl. Nr. 350/1977 14.11.2017 10002897 NOR12035015 N2198911221F
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz