Abbuchungs- und Einziehungs-Verordnung
AEV · V · BGBl. Nr. 599/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 56/2013 · in Kraft seit 2013-02-16
27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung regelt das automatisierte elektronische Einzugsverfahren für Gerichtsgebühren und listet die IBAN-Konten der Gerichte. Sie ist reine Verwaltungsinfrastruktur für das Justizsystem, erleichtert die Gebührenentrichtung erheblich und belastet Bürger nicht zusätzlich. Eine solche technische Zahlungsregelung ist für den geordneten Betrieb der Justiz notwendig.
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Belegende Paragraphen
§ 1 — Justizkonten ↗ RIS
Justizkonten § 1. Als Justizkonten, auf die die durch Abbuchung und Einziehung entrichteten Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren zugunsten des Bundes gutgeschrieben werden, werden die im Anhang angeführten Konten bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (BIC: BUNDATWW) bestimmt. 29.12.2021 10002890 NOR40240436
§ 5 — Eingaben ↗ RIS
Eingaben § 5. Der Gebührenentrichter hat in der Eingabe das Konto, von dem die Gerichtsgebühren einzuziehen sind, sowie das kontoführende Kreditinstitut oder den Anschriftcode (§ 8 ERV 2021, BGBl. II Nr. 587/2021), unter dem ein Konto zur Einziehung der Gerichtsgebühren gespeichert ist, anzugeben. Das Konto ist durch Angabe der IBAN (International Bank Account Number) und bei nicht im Europäischen Wirtschaftsraum angesiedelten ausländischen Kreditinstituten das kontoführende Kreditinstitut durch Angabe des BIC (Business Identifier Code) zu bezeichnen. Gibt aber der Gebührenentrichter sowohl den Anschriftcode, unter dem ein Konto zur Einziehung der Gerichtsgebühren gespeichert ist, als auch ein Konto zur Einziehung der Gerichtsgebühren an, so sind die Gerichtsgebühren von diesem Konto einzuziehen. Schriftsatz 28.12.2021 10002890 NOR40240376
§ 8 — Durchführung der Abbuchung und Einziehung ↗ RIS
Durchführung der Abbuchung und Einziehung § 8. Die Abbuchung und die Einziehung der Gerichtsgebühren sind im Weg der automationsunterstützten Datenverarbeitung durchzuführen.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 11 §§ im Datensatz