Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Leopoldstadt und einer zweiten Notarstelle in Wien-Simmering

· V · BGBl. Nr. 558/1989 · in Kraft seit 1989-12-01

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Februar 1990 je eine weitere Notarstelle in Wien-Leopoldstadt und Wien-Simmering. Beide Gründungsakte sind seit über 35 Jahren erledigt; die Notarstellen bestehen und werden durch die Notariatsordnung geregelt. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 17. November 1989 betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Leopoldstadt und einer zweiten Notarstelle in Wien-Simmering StF: BGBl. Nr. 558/1989 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 RGBl. Nr. 75/1871 31.10.2017 10002887 NOR11002910 N2198910119J

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1990 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Leopoldstadt und in Wien-Simmering errichtet. 31.10.2017 10002887 NOR12034814 N2198910120J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz