Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch

· V · BGBl. Nr. 517/1989 · in Kraft seit 1989-11-04

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Juli 1990 eine vierte Notarstelle in Feldkirch. Der einmalige Gründungsakt ist seit über 35 Jahren erledigt; die Notarstelle besteht und wird durch die Notariatsordnung geregelt. Die Verordnung hat keine eigenständige operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Oktober 1989 betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch StF: BGBl. Nr. 517/1989 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 RGBl. Nr. 75/1871 28.09.2023 10002885 NOR11002908 N2198910115J

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1990 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet. 28.09.2023 10002885 NOR12034812 N2198910116J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz