Deregulierung, aber richtig

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Emblem - International Joint Commission

· K · BGBl. Nr. 433/1988 · in Kraft seit 1988-08-04

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Internationale Gemeinsame Kommission (IJC) wurde 1909 durch Vertrag zwischen den USA und Großbritannien eingerichtet und ist heute eine US-kanadische Grenzwasserkommission, die aktiv arbeitet. Das Emblem dieser Kommission wird weiterhin genutzt. Die Kundmachung hat noch operative Wirkung.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem der Internationalen Gemeinsamen Kommission, errichtet durch den Vertrag vom 11. Jänner 1909 zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritannien betreffend Grenzgewässer und Fragen, die durch die Grenze zwischen den Vereinigten Staaten und Kanada entstehen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz