Errichtung einer vierten Notarstelle in Bregenz
· V · BGBl. Nr. 102/1988 · in Kraft seit 1988-02-17
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. März 1988 eine vierte Notarstelle in der Landeshauptstadt Bregenz. Der Gründungsakt ist vollständig erledigt; die Notarstelle besteht und unterliegt der Notariatsordnung. Als einmaliger Vollzugsakt hat die Verordnung keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 26. Jänner 1988 betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Bregenz StF: BGBl. Nr. 102/1988 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 RGBl. Nr. 75/1871 30.10.2017 10002863 NOR11002886 N2198810660E
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. März 1988 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Bregenz errichtet. 30.10.2017 10002863 NOR12034582 N2198817436R
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz