Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 96/1988 · in Kraft seit 2023-08-30

29/01 Zivilrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) schafft einheitliches, dispositives Kaufrecht für den Welthandel. Parteien können es abbedingen; es senkt Transaktionskosten und ist freiheitsfreundlich.

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