Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr (Polen)
· Vertrag – Polen · BGBl. Nr. 261/1988 · in Kraft seit 1988-08-01
29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
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