Flagge - Kuba
· K · BGBl. Nr. 546/1988 · in Kraft seit 1988-10-06
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Kundmachung schützt die Nationalflagge der Republik Kuba vor missbräuchlicher Eintragung als österreichische Marke. Kuba existiert weiterhin als Staat. Die Schutzwirkung für staatliche Hoheitszeichen ist noch operativ.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die in der Anlage angeführte Flagge der Republik Kuba Anwendung findet.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz