Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer 3. Notarstelle in Villach

· V · BGBl. Nr. 562/1988 · in Kraft seit 1988-10-15

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Jänner 1989 eine dritte Notarstelle in Villach. Der einmalige Gründungsakt ist seit über 35 Jahren erledigt; die Notarstelle besteht und wird durch die Notariatsordnung laufend geregelt. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 30. September 1988 betreffend die Errichtung einer 3. Notarstelle in Villach StF: BGBl. Nr. 562/1988 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 RGBl. Nr. 75/1871 30.10.2017 10002828 NOR11002851 N2198810200W

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1989 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Villach errichtet. 30.10.2017 10002828 NOR12034585 N2198817440R

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz